Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei sämtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis: Kündigungsschutz, Lohnforderungen, Zeugnis, Urlaub, Mutterschutz, etc. Dabei ist die Kenntnis der Interessen, Rechte und Pflichten der jeweils anderen Seite von Vorteil: für eine einvernehmliche Lösung oder für das strategische Vorgehen bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

Wir vertreten Sie außergerichtlich sowie vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Wir helfen Ihnen, arbeitsrechtliche Fragestellungen schnell und kosteneffizient zu lösen.


Arbeitsrecht für Arbeitgeber

 

Als Arbeitgeber sehen Sie sich mit einer Vielzahl von Pflichten aus Arbeits- und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Gesetzen konfrontiert. Zudem ist kaum ein anderes Rechtsgebiet so stark durch Rechtsprechung und richterliche Rechtsfortbildung geprägt wie das Arbeitsrecht und ist damit stetigen Änderungen unterworfen, die es zu kennen gilt.

 

Wir überprüfen Ihre bereits bestehenden Verträge auf rechtliche Wirksamkeit und gestalten für Sie rechtsichere Arbeitsverträge. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Zeugnissen oder bei der Formulierung und Ausspruch einer Kündigung, um rechtliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Wir verhandeln mit Ihren Arbeitnehmern im und nach dem Arbeitsverhältnis und vertreten Sie bei Bedarf vor dem Arbeits- und Landesarbeitsgericht.

 

Auch in Fragen des Urlaubsrechts, des Mutterschutzes, bei Problemen mit Teilzeit und Befristung eines Arbeitsverhältnis stehen wir Ihnen zur Verfügung.


Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

 

Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind vielfältig. Sie sind bestimmt durch Arbeitsvertrag, gegebenenfalls durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie Gesetzen wie dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz und nicht zuletzt durch die Rechtsprechung.

 

 

Für Sie als Arbeitnehmer bildet das Arbeitsverhältnis zumeist nicht nur die Existenzgrundlage, sondern auch einen wichtigen Teil des Alltags und Ihrer Sozialkontakte. Ärger im Arbeitsverhältnis ist damit umso belastender. Wir stehen Ihnen im Konfliktfall mit rechtlichem Rat und Vertretung zur Seite.

 

 

Sie haben die Kündigung erhalten?

 

Es gilt schnell zu reagieren! Das Kündigungsschutzgesetz sieht eine Frist von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens vor, um gegen diese gerichtlich vorzugehen.

 

Im Falle einer Kündigung stehen wir Ihnen mit kompetentem Rechtsrat zur Seite und vertreten Ihre Interessen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Dabei hat es für uns oberste Priorität, eine auf Ihre Bedürfnisse und die Prozesslage zugeschnittene Lösung zu erzielen, sei es der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder das Erreichen einer Abfindungszahlung. Aber Vorsicht: hier laufen Fristen! Nehmen Sie daher rechtzeitig mit uns Kontakt auf.

 

Im Erstberatungsgespräch werden wir feststellen, um welche Art der Kündigung – eine personenbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung – es sich handelt, ob Ihnen fristlos oder ordentlich gekündigt wurde, und wie es dazu kam. Wir werden Ihnen aufzeigen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg bietet und gemeinsam mit Ihnen Ziele definieren: Erhalt des Arbeitsplatzes oder das Erzielen einer Abfindungszahlung.

 

Sofern angezeigt, reichen wir für Sie Klage zum zuständigen Arbeitsgericht ein und vertreten Sie und Ihre Interessen vor diesem.

 

 

Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden?

 

Oder haben gar keines erhalten? Oftmals ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnis noch nicht alles abgeschlossen: das Arbeitszeugnis steht noch aus oder trägt nicht Ihren Leistungen und Qualifikationen Rechnung. Wir beraten Sie, wie Ihr Zeugnis rechtlich zu bewerten ist, welche Ansprüche Sie haben und setzen erforderliche Änderungen für Sie durch.

 

 

Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen Lohn?

 

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Abrechnungsfehler oder die drohende Insolvenz eines Unternehmens können dazu führen, dass Gehalt nicht in korrekter Höhe oder gar nicht bezahlt wird. Auch hier gilt es schnell zu handeln, denn oftmals sind Ausschlussfristen für die Geltendmachung der Lohnforderung vereinbart oder Ihr Arbeitgeber bald zahlungsunfähig. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Ansprüche gegeben und durchsetzbar sind.

 

Auch in Fragen des Urlaubsrechts, des Mutterschutzes, bei Problemen mit Teilzeit und Befristung eines Arbeitsverhältnis stehen wir Ihnen zur Verfügung.