Die Mietkaution kann auch dadurch geleistet werden, dass der Mieter dem Vermieter einen Bürgen stellt. Dies kann jedoch nur in gegenseitiger Absprache mit dem Vermieter geschehen. Durch die Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich das Geldinstitut für Forderungen seitens des Vermieters gegen den Mieter einzustehen. Dies beinhaltet den Vorteil, dass der Mieter keinen größeren Geldbetrag für die Mietkaution aufbringen muss. Nachteilig ist, dass der Mieter bei einer Bankbürgschaft keine Zinsen für die Kaution erhält und darüber hinaus Gebühren für die gestattete Bürgschaft an das Geldinstitut abführen muss. Neben der Bank können aber z.B. auch Eltern und Verwandte Bürgen einer Mietkaution sein.
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